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Aktuelles

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BRANDSCHUTZHELFER-AUSBILDUNG

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten.

Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Das Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.

Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) vom November 2012.

Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.

 

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